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Abwasserberatung NRW Verbände Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau NRW Ministerium für Umwelt u. Naturschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz NRW
  Foto von Dachbegrünung  

Dort, wo der Boden durch Bebauung, Asphalt oder Pflasterung versiegelt ist, kann das Regenwasser nicht mehr in den Untergrund versickern.
Es fließt in die Kanalisation, wird so zu Abwasser, das mit hohen Kosten in der Kläranlage gereinigt werden muss. Gleichzeitig kann vor Ort das anfallende Niederschlagswasser das Grundwasser nicht mehr anreichern.
 
Sinkende Grundwasserspiegel, ausgetrocknete Bäche und ein schlechtes Kleinklima können die Folge sein.
 
Vor diesem Hintergrund wird vermehrt die ortsnahe Beseitigung des Niederschlagswassers, z. B. durch Versickerung oder eine Dachbegrünung, gefördert. Gleichzeitig kann dies zur Einsparung von kostbarem Trinkwasser führen.

 

 
Diese Internetseite soll dem Bürger, Planer, Immobilien-eigentümer (ob Privatmann, Wohnungsbaugesellschaften oder Industrieunternehmen), Kommunen und den Fachbetrieben des Garten- und Landschaftsbaus Informationen zum Thema Regenwasserbewirtschaftung bieten.

Bildkollage Möglichkeiten zur Regenwassernutzung

Die ausschließliche Ableitung des Niederschlagswassers von bebauten und versiegelten Flächen über öffentliche Kanalsysteme stört nachhaltig das Gleichgewicht im Wasserhaushalt der Natur.
 
Eine naturnahe Bewirtschaftung mit Niederschlagswasser begünstigt dagegen eine erneute Annäherung zum natürlichen Wasserkreislauf mit positiven Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsraten, hier wird besonders der Unterschied zwischen urbanen und ländlichen Gebieten deutlich, die Belastung der Mischwassersysteme und die Veränderung des Mikroklimas.
 
Hier will der Gesetzgeber gegensteuern, mit der Einführung des § 51 a in das Landeswassergesetz NRW hat er eine so genannte dezentrale Bewirtschaftung des Regenwassers umfassend ermöglicht. Das heißt, dass seit 1996, z. B. in Neubaugebieten - soweit dies Allgemeinwohl verträglich ist - die Versickerung, Verrieselung oder ortsnahe Gewässereinleitung des Niederschlagswassers Vorrang vor dem Kanalanschluss hat. Die genauen Voraussetzungen dafür sind im § 51 a Landeswassergesetz NRW geregelt.
 
Ziel dieser Gesetzgebung ist es ein umweltgerechtes System für die Regenwasserbewirtschaftung zu entwickeln, das den natürlichen Wasserkreislauf unterstützt und
eine weitere Versiegelung der Landschaft zu minimieren, ohne Einschränkungen im Entwässerungskomfort zu bewirken und damit nicht das Allgemeinwohl der Bevölkerung zu gefährden.
 
So ist zum Beispiel sicherzustellen, dass durch eine "dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung" eine Vernässung von Grundstücken und den darauf errichteten Gebäuden ausgeschlossen wird. Schließlich sind auch die abgaberechtlichen Auswirkungen für die Allgemeinheit zu berücksichtigen.

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